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Sonstige Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren außerhalb der Strafrechtspflege haben üblicherweise ein deutlich geringeres Öffentlichkeitsinteresse, da es hier vorwiegend um Streitigkeiten von einzelnen Individuen geht. Eine Namensnennung kann hier zwar im Einzelfall durchaus begründet sein. Als Grundregel sollte hier jedoch darauf geachtet werden, dass die Berichterstattung generell in anonymisierter Form erfolgt.