Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für bestimmte juristische Personen. Besteuert wird das Einkommen, das die juristische Person während des Kalenderjahres bezogen hat. Geregelt ist die Körperschaftsteuer zum einen im Einkommensteuergesetz (EStG) und zum anderen im Körperschaftsteuergesetz (KStG). Das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen muss dem Finanzamt jährlich im Wege der Steuererklärung mitgeteilt werden.
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