Im Zivilverfahren werden materiell-rechtliche Ansprüche nach bestimmten Vorgaben des Verfahrensrechts durchgesetzt oder abgewehrt. Das Verfahrensrecht (mit den Verfahrensstadien außergerichtliches Vorgehen, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahren in der Hauptsache und die Vollstreckung) beinhaltet übergeordnete Regelungen (z.B. für die Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage), die einheitlich für mehrere Rechtsgebiete (z.B. für das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht) gelten. Daneben existieren teilweise ergänzend besondere, rechtsgebietsspezifische verfahrensrechtliche Regelungen.
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