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Datenschutzrecht

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht schützt den Einzelnen davor, dass er durch die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird. Hierzu existieren umfassende Rechtspflichten, welche alle datenverarbeitenden Unternehmen, Behörden und natürlichen Personen beachten müssen. Zu den Rechtspflichten gehören u.a. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Datenschutzerklärung, besondere Regeln bei der Auftragsdatenverarbeitung etc. Das Datenschutzrecht ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Landesdatenschutzgesetzen und auf europäischer Ebene geregelt. Aufgrund der Fortschritte in der Informationstechnologie hat der Datenschutz in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Zukünftig ist davon auszugehen, dass die Bedeutung des Datenschutzes weiter wächst.

Spannungsfeld Datenschutz: Persönlichkeitsrechte vs. Allgemeininteresse

Seinen Ausgangspunkt findet das Datenschutzrecht im allgemeinen Persönlichkeitsrecht,  insbesondere im Recht auf informationelle Selbstbestimmung.  Danach soll jeder einzelne selbst darüber entscheiden dürfen, ob und gegebenenfalls welche personenbezogenen Daten über ihn erfasst und der Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit übermittelt werden.

Das Bundesverfassungsgericht führt Einzelheiten zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in seiner grundlegenden Entscheidung zur Volkszählung (vgl. BVerfGE 65, 1 - Volkszählungsurteil) aus. Zugleich stellt das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung klar, dass dass Recht auf informationelle Selbstbestimmung (und damit auch der Datenschutz) Begrenzungen unterworfen ist. Insoweit kann von einem "Spannungsfeld Datenschutz" gesprochen werden, dessen eines Ende die informationelle Selbstbestimmung des von der Datenverarbeitung Betroffenen und dessen anderes Ende die Allgemeininteressen darstellen.

Einen Ausgleich der gegenläufigen Interessen versuchen die jeweiligen Danetschutzgesetze, z.B. das Bundesdatenschutzgesetz. Hier finden sich verschiedene Grundprinzipien des Datenschutzes, mit welchem die gegenläufigen Interessen zum Ausgleich gebracht werden sollen.

In der datenschutzrechtlichen Praxis sind die nachfolgend aufgeführten Themenkomplexe von besonderer praktischer Bedeutung:

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

datenschutzbeauftragterDatenverarbeitende Stellen müssen unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 4f BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Insbesondere ist ein Datenschutzbeauftragter bei Stellen erforderlich, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. durch den Einsatz herkömmlicher EDV) und mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen. Teilweise ist ein Datenschutzbeauftragter auch bei weniger Mitarbeitern zu bestellen.

Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, kann die Aufsichtsbehörde gem. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR verhängen.

Der Datenschutzbeauftragte muss bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere muss er ausreichend qualifiziert und unabhängig sein. Beim Datenschutzbeauftragten kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens (sog. interner Datenschutzbeauftragter) oder um eine außenstehende Person (sog. externer Datenschutzbeauftragter) handeln.

Weitere Einzelheiten zum Datenschutzbeauftragten...

Datenschutzerklärung als Informationspflicht

datenschutzerklaerung-2Im Datenschutzrecht existieren verschiedene Informationspflichten. Verstöße gegen diese Informationspflichten können ebenfalls sanktionsbewehrt sein, also vor allem zur Verhängung von Bußgeldern führen. Üblicherweise werden die erforderlichen Informationen in einer sog. Datenschutzerklärung (auch Datenschutzrichlinien o.ä. genannt) zusammengefasst. Bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung ist darauf zu achten, dass alle vom Gesetzgeber geforderten Informationen auch tatsächlich enthalten sind.

Mehr zur Datenschutzerklärung...

Auftragsdatenverarbeitung

auftragsdatenverarbeitungDie Auftragsdatenverarbeitung ist eine besondere Form der Datenverarbeitung. Sie ist in § 11 BDSG geregelt. Danach liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor, wenn personenbezogene Daten im Auftrag durch eine andere Stelle erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Aufgrund der mit der Auslagerung der Datenverarbeitung verbundenen besonderen Risiken, macht der Gesetzgeber stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, z.B. an die Qualifikation des Auftragnehmers und die dortige Verarbeitung der Daten.

Weitere Details zur Auftragsdatenverarbeitung...

Weitere Themen im Datenschutzrecht

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Datenschutz im Internet: Google, Facebook und Co.
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Datenschutz im Unternehmen
  • Arbeitnehmerdatenschutz: Datenschutz für Mitarbeiter

Siehe auch: Grundprinzipien, Erlaubnistatbestände, Rechte des Betroffenen, Kontrolle und Sanktionen, Mehr Datenschutzrecht...

Anwälte für Datenschutzrecht

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. November 2012 um 08:26 Uhr  

Anwaltliche Beratung im Datenschutzrecht

Anwalt DatenschutzrechtInformationen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Pflichten als Unternehmen, Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten, Hintergründen einer Datenschutzerklärung etc. Ihre speziellen datenschutzrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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