Auf das außergerichtliche Vorgehen folgen häufig Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Es handelt sich dabei um gerichtliche (Verletzungs-) Verfahren, welche vor den ordentlichen Gerichten nach den allgemeinen zivilprozessualen Regelungen geführt werden. Es gelten allerdings teilweise besondere gerichtliche Zuständigkeiten, z.B. für markenrechtliche Streitigkeiten.
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