Der Schutz der persönlichen Ehre ist Bestandteil des allgemeine Persönlichkeitsrechts. Daneben existiert ein besonderer, vorrangig zu prüfender zivil- und strafrechtlicher Schutz der persönlichen Ehre nach § 823 Abs. 2 BGB, §§ 185 ff. StGB. Der Betroffene ist insoweit vor Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung geschützt. Zu unterscheiden sind ehrverletzende Tatsachen und ehrverletzende Meinungen.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860