Die Intimsphäre ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Die Intimsphäre betrifft alle Vorgänge aus dem engsten Persönlichkeitsbereich eines Menschen. Sie genießt absoluten Schutz gegen unbefugte Einsichtnahme. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensführung nicht rechtfertigen.
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