Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jede Person kann nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie weit sie persönliche Sachverhalte offenbart (BVerfG, NJW 1984, 410).
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