Grundsätzlich steht es jedem frei, ob und wie sie sich zu einer Interviewanfrage äußern will. Ein Auskunftsanspruch der Presse besteht nach den Landespressegesetzen lediglich gegenüber Behörden (Löffler/Ricker, 5. Auflage 2005, Kap. 19 Rn 11).
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