Persönlichkeitsrecht aus Berlin

Interviewvertrag

Grundsätzlich steht es jedem frei, ob und wie sie sich zu einer Interviewanfrage äußern will. Ein Auskunftsanspruch der Presse besteht nach den Landespressegesetzen lediglich gegenüber Behörden (Löffler/Ricker, 5. Auflage 2005, Kap. 19 Rn 11).

Die Pressegesetze

PressegesetzWenn vom Pressegesetz gesprochen wird, sind damit die einzelnen Pressegesetzte der Länder gemeint. Ein einheitlich im gesamten Bundesgebiet geltendes Pressegesetz existiert nicht. Dies hat den Hintergrund, dass die Gesetzgebungskompetenz hier allein bei den Ländern liegt. Dennoch sind sich die Pressegesetze inhaltlich sehr ähnlich, was die Arbeit in der Praxis erheblich erleichtert. Unterschiede ergeben sich vor allem in der Nummerierung der Paragraphen. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder bedeutet nicht, dass diese bundesrechtliche Vorgaben völlig außer Acht lassen können. Insbesondere unzulässig ist eine länderrechtliche Regelung, die in die Rechte der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes eingreift.

Der Pressekodex

PressekodexBeim Pressekodex handelt es sich um publizistische Grundsätze, welche die Berufsethik der Presse konkretisieren. Ergänzt wird der Pressekodex durch die „Richtlinien für die publizistische Arbeit". Dabei handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um Standesrecht. Ausgearbeitet wurde der Pressekodex 1973 vom Deutschen Presserat, welcher auch die für die Einhaltung und Überarbeitung des Presserechts zuständige Organisation ist.

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