Der Anspruch auf Unterlassung ist ein wichtiger medien- / persönlichkeitsrechtlicher Anspruch. Mit dem Unterlassungsanspruch kann der Betroffene die (weitere) Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte unterbinden. Der Unterlassungsanspruch kann sowohl gegen bereits erfolgte Verletzungen, also auch gegen erstmalig bevorstehende Verletzungen geltend gemacht werden.
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