Der Schutz vor dem Unterschieben von Äußerungen einschließlich dem Entstellen von Äußerungen stellt eine Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Niemand muss sich nicht getätigte Äußerungen zuschreiben lassen oder Verfälschungen seiner Äußerungen akzeptieren.
Beispiel: ein Interview wird erfunden.