Einzelne Persönlichkeitsrechte

Schutz vor Indiskretionen

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt in einer speziellen Ausgestaltungen vor Indiskretionen. Als Untergruppen der Indiskretion wird der Schutz der Sozial-, Privat-, Geheim- und Insimsphäre unterschieden. Betroffene müssen Einblicke in diese Bereiche, z.B. durch Paparazzi, grundsätzlich nicht hinnehmen. Nur nach einer individuellen Güterabwägung dürfen im Einzelfall Informationen dann publiziert werden, wenn ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit festgestellt werden kann.

Schutz der Sozialsphäre

Die Sozialsphäre durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Die Sozialsphäre betrifft den Bereich menschlichen Lebens, in dem sich der Betroffene als Teil einer sozialen Gemeinschaft zeigt und wahrgenommen wird, ohne sich dabei der Öffentlichkeit bewusst zuzukehren.

Schutz der Privatsphäre

Die Privatsphäre ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Die Privatsphäre betrifft den familiär-häuslichen Bereich, der ohne die Einwilligung des Betroffenen nicht zugänglich ist sowie alle diesen familiär-häus­lichen Bereich betreffenden Vorgänge. Die Privatsphäre endet allerdings nicht an der Haustür. Sie kann auch im öffentlichen Raum bestehen.

Schutz der Geheimsphäre

Die Geheimsphäre ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Die Geheimsphäre betrifft den gesamten Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit nicht preisgegeben werden soll oder darf. Von ihr werden alle Äußerungen erfasst, deren Geheimhaltung entweder gesetzlich geschützt ist oder die ihrer Natur nach geheimhaltungsbedürftig sind.

Schutz der Intimsphäre

Die Intimsphäre ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Die Intimsphäre betrifft alle Vorgänge aus dem engsten Persönlichkeits­bereich eines Menschen. Sie genießt absoluten Schutz gegen unbefugte Einsichtnahme. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensführung nicht rechtfertigen.

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