Einzelne Persönlichkeitsrechte

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Recht auf Vergessen

Recht auf Vergessen

Wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, beeinhaltet auch das Recht auf Vergessen bzw. Vergessenwerden als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts  das Recht des Einzelnen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf dauerhafte Löschung von personenbezogenen Daten. Von Bedeutung ist dies insbesondere bei der Entfernung einer identifizierenden Berichterstattung aus dem Internet in Online-Archiven von Zeitungen, Suchmaschinen, Foreneinträge etc..

Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (sog. Computergrundrecht) ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und wurde im Februar 2008 (BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008) durch das Bundesverfassungsgericht gewissermaßen neu geschaffen. Es soll die Nutzer von Computern und anderen informationstechnischen Systemen vor Eingriffen durch die staatliche Gewalt schützen.

Schutz vor dem Unterschieben von Äußerungen

Der Schutz vor dem Unterschieben von Äußerungen einschließlich dem Entstellen von Äußerungen stellt  eine Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Niemand muss sich nicht getätigte Äußerungen zuschreiben lassen oder Verfälschungen seiner Äußerungen akzeptieren.

Schutz vor Unwahrheit

Das das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt vor Unwahrheit. Werden unwahre Behauptungen aufgestellt oder verbreitet, kann sich der Äußernde nicht auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG berufen.

Schutz der persönlichen Ehre

Der Schutz der persönlichen Ehre ist Bestandteil des allgemeine Persönlichkeitsrechts. Daneben existiert ein besonderer, vorrangig zu prüfender zivil- und strafrechtlicher Schutz der persönlichen Ehre nach § 823 Abs. 2 BGB, §§ 185 ff. StGB. Der Betroffene ist insoweit vor Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung geschützt. Zu unterscheiden sind ehrverletzende Tatsachen und ehrverletzende Meinungen.

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