Fälle der böhm anwaltskanzlei. Medienrecht.

böhm anwaltskanzlei. setzt Löschung unwahrer Behauptungen auf Bewertungsportal durch

Löschen BewertungsportalEiner unserer Mandanten musste feststellen, dass dieser negativ auf einem Portal bewertet wurde. Hierbei handelte es sich um ein Portal, bei welchem Arbeitnehmer sich zu ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern äußern können. Die Bewertung war zudem mit einigen Äußerungen über den Mandanten versehen. Konkret wurde über diesen u.a. kommuniziert, dass Überstunden anfallen würden, der Mandant unehrlich sei sowie dass kein Verständnis für kranke Mitarbeiter bestehen würde. Der Mandant wies diese Anschuldigungen zurück und begehrte die Löschung der Bewertung samt der Äußerungen.

Wer ist Inhaber der Rechte an einem Film?

Rechte FilmEiner unser Mandanten hat uns wegen der Geltendmachung seiner Rechte an einem Film beauftragt. Gegenstand des Mandants war der nachfolgende Sachverhalt: Der Mandant ist Schauspieler und Filmproduzent. Zur Realisierung eines seiner Projekte hat er sowohl eine Produktionsfirma sowie sämtliche weiteren hierfür erforderlichen Personen beauftragt. Das Filmprojekt wurde dabei vom Mandanten finanziert. Die männliche Hauptrolle hat er selber übernommen. Nachdem der Film im Kino verwertet wurde, ist zwischen dem Mandanten und der Produktionsfirma jedoch Streit darüber entstanden, wem die Rechte an dem Filmwerk zustehen.

Vorlesen eines Buches auf Youtube kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen

Urheberrechtsverletzung BuchUnsere Mandantin, ein insbesondere auf Kinder- und Jugendbücher spezialisierter Verlag, musste feststellen, dass eines der von ihr verlegten Bücher ohne Einwilligung von einem Dritten auf dessen Youtube in voller Länge vorgelesen wurde. Die Mandantin befürchtete, dass dies sich negativ auf den Absatz des u.a. auf Amazon angebotenen Buches auswirken könnte. Es wurde vorab das weitere Vorgehen und die Möglichkeiten besprochen, die weitere Verbreitung des Videos zu verhindern.

AG Charlottenburg: 7.500,- EUR Unterlassungsstreitwert für Fotoklau im gewerblichen Bereich

Eine Mandantin von uns musste feststellen, dass ein Wettbewerber eines ihrer Produktfotos ohne Einwilligung für sein eigenes gewerblichen Angebot verwendet. Die Produktfotos hat die Mandantin unter nicht unerheblichen finanziellen Aufwand durch einen Fotografen professionell erstellen lassen. Durch die Investition in professionelle Produktfotos beabsichtigt sich die Mandantin gegenüber Wettbewerbern abzuheben und somit einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen (siehe hierzu auch "Verwendung von Produktbildern auf Verkaufsplattformen").

LG Rottweil: Zur Reichweite des Informantenschutzes

InformantenschutzInsbesondere im investigativen Bereich ist die Presse auf Informanten angewiesen. Die Arbeit mit diesen kann allerdings nur funktionieren, wenn sich die Informanten ihrer Anonymität sicher sein können, da die Preisgabe der Informationen für sie oft mit Gefahren verbunden ist (z.B. weil diese aus einem kriminellen Umfeld kommen und nicht von den Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden wollen oder gegen Geheimhaltungsvorschriften verstoßen). Das Grundrecht der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG umfasst in seinem Schutzbereich mithin auch den Quellen- und Informantenschutz. Spiegelbildlich stellt sich hierzu jedoch die Frage, welche Konsequenzen sich für das verbreitenden Medium ergeben, wenn die Informationen ihrer anonym gehaltenen Quelle sich als unwahr herausstellen.

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