Fälle der böhm anwaltskanzlei. Gewerblicher Rechtsschutz.

Oldtimer Werkstatt
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Markenrechtsverletzung durch dreisten Namensklau

Eine Markenrechtsverletzung kann jeden Markeninhaber betreffen, also auch unsere Kanzlei. Dass Marken- und Namensrechte allerdings in derart dreist-dämlicher Art verletzt werden, wie dies bei uns geschehen ist, dürfte eher selten geschehen. Ein Veranstalter aus der Automobilbranche hatte gegenüber seiner Konkurrenz verlauten lassen, er sei Mandant unserer Kanzlei, habe uns mit einem "Patent Antrag" beauftragt und wir hätten alle seine Rechtsansichten bestätigt. Er legte sogar ein gefälschtes Schreiben aus unserer Kanzlei vor. Auf diesem Wege wurde versucht, Marke, Unternehmenskennzeichen und Instagram-Account des Konkurrenten in die eigenen Hände zu bekommen. Besagte Person stand indes in keinerlei Kontakt zu unserer Kanzlei und nutzte unseren Namen und unser Unternehmenskennzeichen widerrechtlich. Natürlich konnten wir dies nicht akzeptieren und sind mit allen erforderlichen rechtlichen Mitteln gegen diesen dreisten Namesklau vorgegangen.

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Streitwertvorschlag von Deutscher Konsumentenbund e.V. ist zu hoch

In einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit konnten wir für unsere Mandantin erfolgreich die Reduzierung des Streitwerts und damit der Verfahrenskosten erreichen. Gegner war der Deutsche Konsumentenbund e.V. Dieser hatte dem Gericht im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Streitwertvorschlag von 30.000 EUR unterbreitet, welchem das Gericht zunächst gefolgt ist und den entsprechenden Streitwert festgesetzt hat. Unsere Recherchen ergaben verschiedene vergleichbare Gerichtsentscheidungen, in welchen Gerichte niedrigere Streitwerte festgesetzt hatten. Vermutlich war bei mindestens einer dieser Entscheidungen mit niedrigeren Streitwerten sogar der Deutsche Konsumentenbund e.V. selbst Verfahrensbeteiligter und konnte hier nur einen Streitwert von 10.000 EUR durchsetzen (LG Düsseldorf, 19 O 191/21). Die abweichenden gerichtlichen Entscheidungen konnten wir in unserem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Berlin (15 O 157/22) und dem Kammergericht (5 W 131/22) benennen und so für unsere Mandantin erfolgreich eine Reduzierung des Streitwerts auf 20.000 EUR erreichen. Kämpfen bis zum Schluss lohnt sich!

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