Fälle der böhm anwaltskanzlei. Medienrecht.

Zeitung Paket
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Unterlassung unwahrer Behauptungen zur Urheberschaft von Leserbriefen

Die Verlegerin eines Lokalblattes wandte sich mit der Bitte an unsere Kanzlei, gegen eine falsche Darstellung hinsichtlich zweier in ihrem Magazin abgedruckter Leserbriefe vorzugehen. So wurde im Rahmen eines im Internet veröffentlichten offenen Brief behauptet, die beiden Schriftstücke stammten vom gleichen Urheber. Dadurch sollte der Eindruck vermittelt werden, die Briefe seien gefälscht und der Verfasser stamme aus dem Lager der Mandantin.

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Garten Zaun
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Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch strafbewehrte Unterlassungserklärung

Eine Mandantin, die ein kleines Gartengrundstück besitzt, wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem sie durch den Eigentümer eines angrenzenden Gartengrundstücks massiv in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt worden war. So hatte sich der Schädiger mehrmals ihr gegenüber entblößt, so wie die Mandantin bei weiteren Nachbarn übel diffamiert.

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Frau vor Fernseher
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RTL zahlt Entschädigung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Drei Mandanten haben unsere Kanzlei mit der Bitte beauftragt, gegen die Ausstrahlung diverser Folgen der Sendung "Schätze aus Schrott" von RTL vorzugehen. Obwohl die Betroffenen einer Veröffentlichung der Szenen, in denen diese eindeutig zu erkennen waren, nicht zugestimmt, sondern sogar ausdrücklich widersprochen hatten, strahlte der Sender besagtes Filmmaterial im Fernsehen und in der hauseigenen Mediathek aus.

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Gegendarstellung

böhm anwaltskanzlei. setzt Gegendarstellung in Print- und Onlineausgabe durch

Einer unser Mandanten stand im Fokus der Berichterstattung eines Regionalblattes. Dieses hatte wegen des Verdachts der Korruption und anderen vermeintlichen Fehlverhalten berichtet. Diese Verdachtsberichterstattung stützte die Zeitung dabei u.a. auf mehrere Tatsachenbehauptungen, die unzutreffend waren. Der Mandant begehrte insbesondere die Erwiderung und Darstellung seiner Sichtweise hier, sodass der Verlag auf Abdruck einer Gegendarstellung in Anspruch genommen wurde.

Zitatrecht

Quellenangabe reicht (nicht) - Zur Grenze des Zitatrechts

Einer unser Mandanten wurde von einem Verlag wegen Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen. Hintergrund dessen war, dass der Mandant mehrere Werke der Fachliteratur veröffentlicht hat und hierbei unautorisiert Inhalte aus Werken des Verlages verwendet haben soll. Tatsächlich bestanden die aus mehreren hundert Seiten bestehenden Werke des Mandanten zum wesentlichen Teil aus Inhalten, die den Werken des Verlages entnommen wurden. Der Mandant war sich des Umstandes bewusst, dass er hier fremde Inhalte entnommen hat, er war jedoch der Ansicht, dass dies vom Zitatrecht gedeckt sei, da hinreichend auf die Quelle hingewiesen wurde.

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