Einer unser Mandanten hat uns wegen der Geltendmachung seiner Rechte an einem Film beauftragt. Gegenstand des Mandants war der nachfolgende Sachverhalt: Der Mandant ist Schauspieler und Filmproduzent. Zur Realisierung eines seiner Projekte hat er sowohl eine Produktionsfirma sowie sämtliche weiteren hierfür erforderlichen Personen beauftragt. Das Filmprojekt wurde dabei vom Mandanten finanziert. Die männliche Hauptrolle hat er selber übernommen. Nachdem der Film im Kino verwertet wurde, ist zwischen dem Mandanten und der Produktionsfirma jedoch Streit darüber entstanden, wem die Rechte an dem Filmwerk zustehen.
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