In dem von uns betreuten Fall zum Steuerrecht hat das Finanzamt rückwirkend Einkommensteuer und Gewerbesteuer wegen Pokergewinnen festgesetzt. Unser Mandant spielt seit vielen Jahren Poker. Mal gewinnt er dabei, mal verliert er. Das Finanzamt vertrat zu diesem Sachverhalt eine nicht nur besonders unfaire, sondern letztlich auch rechtswidrige Ansicht, die wir für unseren Mandanten korrigieren konnten. Außerdem werden wir den Vorgang aufgrund der besonderen Konstellation zukünftig kritisch beobachten und ggf. kurzfristig reagieren. Die weitere Entwicklung bleibt spannend.
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