Schadenersatzklage

Bei der Schadenersatzklage handelt es sich um eine besondere Form der Leistungsklage. Die Schadenersatzklage ist auf Schaderersatz gerichtet, welcher i.d.R. in der Zahlung eines bestimmten Geldbetrags besteht.

Schadenersatzansprüche können durch die Schadenersatzklage nur im Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden. Eine auf Schadenersatz gerichtete einstweilige Verfügung ist nicht möglich, da dies die Hauptsache vorwegnehmen würde. Verschiedene Besonderheiten existieren beim Schadenersatz in Markensachen

Die Inhalte und die Varianten des Abschlusses der Unterlassungsklage sind im Zusammenhang mit der Leistungsklage dargestellt.

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