Der Anordnungsanspruch ist eine der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Finanzgericht. Bei der Sicherungsanordnung ist Anordnungsanspruch ein subjektiv-öffentliches Recht des Antragstellers. In der Hauptsache würde dieser Anspruch durch allgemeine Leistungsklage oder Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Bei der Regelungsanordnung ist Anordnungsanspruch der Anspruch des Antragstellers auf Vornahme einer bestimmten Handlung oder Herstellung eines bestimmten Zustands.
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