Markenverfahren national und international

Einrede der Nichtbenutzung, § 43 MarkenG

Von großer praktischer Bedeutung ist im Widerspruchsverfahren die Einrede der fehlenden rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke, § 43 Abs. 1 MarkenG. Soweit der Widerspruchsgegner, also der Inhaber der angegriffenen Marke, die Einrede der Nichtbenutzung erhebt, muss der Widerspruchsführer einen Nachweis erbringen, dass er seine Marke nach den Vorgaben der §§ 25, 26 MarkenG benutzt hat. 

Prüfung Begründetheit Widerspruch DE-Marke

Nach erfolglosem Ablauf einer eventuellen Cooling-Off-Period nimmt das DPMA eine Begründetheitsprüfung vor. Neben den Widerspruchsgründen wird insbesondere eine eventuelle Benutzungseinrede geprüft.

Abschluss Widerspruchsverfahren deutsche Marke

Über den Widerspruch entscheidet die Markenstelle durch Beschluss. Der Beschluss wird regelmäßig im schriftlichen Verfahren erlassen und zugestellt. Eine an sich gem. § 60 MarkenG mögliche mündliche Anhörung findet praktisch nie statt. Mit dem Beschluss wird das Widerspruchsverfahren abgeschlossen.

Verzicht; Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren im deutschen Markenrecht

Verzicht Verfalls NichtigkeitsverfahrenMarken können aus unterschiedlichen Gründen aus dem Markenregister gelöscht werden. Die Löschung erfolgt in einem gesonderten Verfahren gem. §§ 48 ff. MarkenG. 

Löschung wegen Verzicht, § 48 MarkenG

Eine eingetragene Marke kann auf Antrag des Markeninhabers gem. § 48 MarkenG vollständig oder teilweise gelöscht werden. Bei dem Antrag handelt es sich um einen Verzicht auf die Rechte an der Marke. Dieser Verzicht führt zur Löschung der Marke. Erforderlich ist lediglich der Antrag / Verzicht des Markeninhabers. Mit dem Eingang der Erklärung beim DPMA verliert der Inhaber seine Markenrechte. Die anschließende Löschung im Register wirkt nur noch deklaratorisch.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860