Ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingegangen, prüft dieses, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Markenanmeldung erfüllt sind. Ein positives Prüfungsergebnis ist Voraussetzung für die Eintragung der Marke in das Markenregister. Nachfolgend wird das Verfahren der Prüfung der Markenanmeldung dargestellt.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860