Gegenstand des Informationstechnologierechts / IT-Rechts sind Rechtsfragen der elektronischen Datenverarbeitung. Es ist als Querschnittsmaterie mit Bezug zu Teilbereichen verschiedener Rechtsgebiete ausgestaltet. Dabei sind insbesondere die Übergänge zum Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, sowie dem ebenfalls als Querschnittsmaterie ausgestalteten Medienrecht fließend. Innerhalb des IT-Rechts können unterschieden werden: IT-Vertragsrecht, Recht des e-Commerce, Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht, Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, IT-Vergaberecht, IT-Strafrecht.
IT-Vertragsrecht
Das IT-Vertragsrecht stellt eine besondere Ausprägung des allgemeinen Vertragsrechts dar. Vertragsgegenstand sind Informationstechnologien in unterschiedlichen Ausprägungen. Neben der Gestaltung von individuellen Verträgen gehört zum IT-Vertragsrecht auch die Gestaltung von it-spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Weitere Einzelheiten zum Vertragsrecht und IT-Vertragsrecht....
Recht des e-Commerce
Das Recht des e-Commerce / Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs regelt den elektronischen Handel. Hier sind zunächst vor allem Kaufverträge im Bereich des Online-Shoppings zu nennen, bei denen vielfältige Besonderheiten im Vergleich zu reinen "Offline-Kaufverträgen" bestehen: Widerrufs- / Rückgaberechte, Belehrungspflichten, Bestätigungspflichten, sonstige Informationspflichten etc.
Ein weiterer wichtiger Bereich des e-Commerce sind Provider-Verträge und Nutzungsbedingungen für Online-Services unterschiedlichster Art.
Datenschutzrecht und Datensicherheit
Das Datenschutzrecht ist ein zentraler Bestandteil des IT-Rechts. Es hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von Tätigkeiten bei der Datenverarbeitung. Aufgrund vieler unterschiedlicher rechtlicher Pflichten, die zudem oftmals bußgeldbewehrt sind, sollten Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit bei der Datenverarbeitung konsequent berücksichtigt werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht etwa Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, umfangreiche Informationspflichten ("Datenschutzerklärung"), verschiedene Vorgaben bei der Auftragsdatenverarbeitung und weitere Pflichten vor.
Weitere Bereiche des IT-Rechts
Auch die folgenden Rechtsgebiete sind zumindest teilweise bei it-rechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen:
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Markenrecht / Kennzeichenrecht
- Urheberrecht
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste / Telekommunikations- und Telemedienrecht
- (IT-) Vergaberecht
- (IT-) Strafrecht
Siehe auch: Telemedienrecht, Datenschutzrecht
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IT-Recht

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