§ 3 Abs. 2 UWG als Auffangtatbestand

Da der Gesetzgeber im Zuge der UWG-Novelle 2015 die Konzeption der UGP-Richtlinie vollständig übernehmen wollte, stellt die Verbrauchergeneralklausel des § 3 Abs. 2 UWG für bestimmte Fälle einen Auffangtatbestand dar.