Akten und Akteneinsicht im Steuerrecht

Das Finanzamt führt unterschiedliche Akten, deren Inhalt für den Steuerpflichtigen von Interesse sein können. Kenntnis über den Inhalt der Akten kann im Rahmen einer Akteneinsicht erlangt werden. Die Ansprüche des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht sind unterschiedlich ausgestaltet und hängen davon ab, in welchen Stadium des Steuerverfahrens die Ansprüche geltend gemacht werden.

Akten

Für Steuerverfahren relevante Akten sind insbesondere:

  • Steuerakte
  • Handakte des Außenprüfers
  • Handakte der Strafsachenstelle
  • Handakte der Steuerfahndung
  • Strafakte / Akte der Staatsanwaltschaft
  • Sonderbände, Beweismittelordner etc. (mit Urkunden, Beweismittel etc.)
  • Beiakten / beigezogene Akten anderer Behörden

Akteneinsicht

Art und Umfang der Akteneinsicht hängen davon ab wann bwz. wem gegenüber der Antrag auf Akteneinsicht gestellt wird: 

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