Presserecht aus Berlin

Schadensersatz im Presserecht

Bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten kommt auch ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Dieser betrifft den Ersatz des materiellen Schadens, also z.B. zusätzlich erforderliche Werbeaufwendungen zur Wiederherstellung eines positiven Images, Ersatz des entgangenen Gewinns oder die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Die Ansprüche ergeben sich aus den §§ 823 ff. BGB.

Voraussetzungen der Gegendarstellung

Ein Anspruch auf Gegendarstellung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Nur wenn diese vollständig vorliegen, kann der Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden. Die Voraussetzungen betreffen sowohl die Art der Berichterstattung als auch bestimmte Formalien. Außerdem muss eine Interessensabwägung vorgenommen und es müssen Fristen beachtet werden. Wird bereits eine der Voraussetzungen missachtet, kann dies aufgrund der regelmäßig knappen Fristen zum dauerhaften Anspruchsverlust führen. 

Erstattung von Anwaltskosten im Presserecht

Schaltet der von einer Berichterstattung negativ Betroffene einen Anwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen ein, so kann er in vielen Fällen die Erstattung der dadurch entstehenden Anwaltskosten verlangen. Insbesondere bei Abmahnungen und Abschlussschreiben ist eine Kosteneratattung möglich. Teilweise können auch die Kosten einer Gegendarstellung und Kosten für die Geltendmachung weiterer Ansprüche ersetzt verlangt werden.

Auskunftsanspruch im Presserecht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der von einer Berichterstattung Betroffene Auskunft von der Presse verlangen. Mit dem Auskunftsanspruch wird das Ziel verfolgt, weitere Ansprüche auf SchadenersatzGeldentschädigung oder die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung vorzubereiten. Hierzu sind regelmäßig weitere Informationen erforderlich, die sich der Betroffene erst mit der Auskunft beschaffen muss.

Formalien einer Gegendarstellung

Die Gegendarstellung ist an besondere Formalien geknüpft, welche zwingend zu beachten sind. Soweit dies nicht geschieht, kann das Pressemedium die Veröffentlichung der Gegendarstellung alleine wegen der Missachtung der formalen Vorgaben ablehnen. Wegen regelmäßig sehr knapper Fristen für die Durchsetzung einer Gegendarstellung können etwaige Fehler oftmals wegen Fristablaufs auch nicht mehr korrigiert werden. Die nachfolgend genannten Vorgaben für Form, Inhalt und Umfang einer Gegendarstellung sind zu beachten.

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