Das Presserecht / Äußerungsrecht

PresserechtDas Presserecht befasst sich mit öffentlichen Äußerungen in Textform oder auch Bildern. Deshalb wird teilweise auch vom Äußerungsrecht gesprochen. Das Presserecht / Äußerungsrecht fragt danach, welche textlichen oder bildlichen Äußerungen zulässig sind. Öffentliche Äußerungen erfolgen dabei regelmäßig in einem Spannungsfeld, welches einerseits von der Meinungs- / Pressefreiheit und andererseits von den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen (z.B. Recht am eigenen Bild), geprägt ist. Gegen unzulässige Äußerungen hat der Betroffene verschiedene presserechtliche Ansprüche, z.B. eine Anspruch auf Gegendarstellung.

Aspekte des Presserechts

Begriff der Presse

Der Begriff Presse ist weit auszulegen. Er umfasst zunächst alle Druckerzeugnisse zur Informationsverbreitung, die einem individuell unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Zudem gehören zur Presse auch elektronische Medien. Presserechtliche Regelungen sind damit nicht nur auf die klassischen Medien wie Print, Rundfunk (einschließlich der Fernsehsender) und Film anwendbar. Zusätzlich werden auch die digitalen Medien wie insbesondere das Internet erfasst. Auch der über eine Website online Publizierende hat die presserechtlichen Vorgaben zu beachten.

Meinungs- und Pressefreiheit

Die Meinungsfreiheit ist durch Artikel 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich geschützt stellt sicher, dass jeder seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten kann. Die Pressefreiheit ist in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG geregelt und ermöglicht der Presse eine freie Berichterstattung. Jede Freiheit hat allerdings ihre Grenzen. Im Presse- / Äußerungsrecht werden die Meinungs- und Pressefreiheit insbesondere durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Recht des Einzelnen (von einer Berichterstattung Betroffenen) begrenzt.

Gegendarstellung

GegendarstellungEs existieren verschiedene presserechtliche Ansprüche, auf welche sich der von einer Berichterstattung Betroffen berufen kann. Neben dem Unterlassungsanspruch ist der Gegendarstellungsanspruch ein wichtiger presserechtlicher Anspruch. Er ermöglicht es dem Betroffenen, seine Sicht der Dinge darzustellen. Das Presseorgan muss die Gegendarstellung veröffentlichen, soweit der Anspruchsteller die verschiedenen (formellen) Voraussetzungen bei der Antragstellung  beachtet.

Weitere Einzelheiten zur Gegendarstellung >

Das muss einmal gesagt werden - oder nicht?

Anwalt Äußerungsrecht / Presserecht

Bei allen Rechtsfragen rund um das Äußerungsrecht bzw. das Presserecht beraten die Fachanwälte für Urheber und Medienrecht der böhm anwaltskanzlei spezialisiert und mit langjähriger Erfahrung. Mit maßgeschneiderten Lösungen verhelfen wir zur Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten und vertreten diese als starkes Team vor Gericht. Schwerpunkte unsere Anwälte für Äußerungs- und Presserecht sind u.a. die Themen Wortberichterstattung: Zulässigkeit von Äußerungen in Print- und Online-Medien, Bildberichterstattung, z.B. Recht am eigenen Bild), sonstige Persönlichkeitsrechte, z.B. Recht auf informationelle Selbstbestimmung, (falsche) Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen / Meinungsfreiheit, Schmähkritik, Abmahnung und weitere Ansprüche bei Verstößen, z.B. Unterlassungsanspruch, Gegendarstellung, Geldentschädigungsansprüche. Überdies beraten wir Sie zu allen weiteren Themen in Äußerungs- und Presserecht.

 

 

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