Besondere Verhandlungsarten Finanzgericht

Die Finanzgerichtsordnung (FGO) sieht verschiedene besondere Verhandlungsarten vor. Je nach Fallgestaltung können diese gegenüber dem allgemeinen finanzgerichtlichen Verfahren verschiedene Vorteile aufweisen. Zu nennen sind insbesondere die Möglichkeiten einer beschleunigten und/oder ein vernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits.

Insbesondere folgende besondere Verhandlungsarten haben in der finanzgerichtlichen Praxis Bedeutung:

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