Bewertung von Immaterialgütern

Bewertung MarkeDie Bewertung von Immaterialgütern erfolgt aus unterschiedlichen Anlässen. Je nach Bewertungsanlass können verschiedene Bewertungsstandards und Bewertungsregeln angewendet werden. Die Bewertung ist von der Lizenzierung abzugrenzen, wenngleich hierzu verschiedene strukturelle Ähnlichkeiten vorhanden sind.

Bewertungsanlässe

Es lassen sich vor allem die folgenden Anlässe für Markenbewertungen und die Bewertung anderer Immaterialgüter unterscheiden:

  • Strategische Überlegungen
  • Steuerliche und bilanzielle Anlässe
  • Transaktion und Fungibilität
  • Risikoabsicherung und Finanzierung

Bewertungen sind immer abhängig vom Anlass. Der Anlass führt außerdem zur Beachtung von unterschiedlichen Regelungen bzw. Standards (s.u.).

Die Bewertung ist grundsätzlich von der Lizenzierung zu unterscheiden. Lizenzierung und Bewertung stehen zwar in einem logischen Zusammenhang, sind aber nicht gleichzusetzen. Eine Bewertung, erfolgt z.B. bei Veräußerung oder Erwerb von Immaterialgütern wie etwa Marken sowie bei damit korrespondierenden Schadensersatzforderungen. Die Lizenzierung und Ermittlung von Lizenzgebühren ist bei der Nutzungsüberlassung (auf Zeit) und damit korrespondierenden Schadensersatzforderungen relevant.

Bewertungsstandards / -regeln

Übersicht

Wie bereits erwähnt, führt der Bewertungsanlass zur Beachtung von Regelungen bzw. Standards. Insbesondere die folgenden Bewertungsstandards und Regelungen kommen in Abhängigkeit von den jeweiligen Bewertungsanlässen in Betracht:

  • Strategische Überlegungen:
    • Eintragung
    • Schutzumfang
  • Steuerliche und bilanzielle Anlässe:
    • Relevante Rechnungslegungsstandards, z.B. HGB, IFRS, IAS
    • Steuergesetze, -richtlinien, -verordnungen etc.
    • BMF-Schreiben „Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung“
    • DIN ISO 10668 Markenbewertung – Anforderungen an die monetäre Markenbewertung
    • IDW S 5
    • Rechtsprechung und Literatur
  • Transaktion und Fungibilität:
    • Vertragsrecht
  • Risikoabsicherung und Finanzierung:
    • Basel II
    • aufsichtsrechtliche Vorgaben
    • Kriterien der Rating-Agenturen
    • Rechtsprechung und Literatur

BMF-Schreiben Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung

Das BMF-Schreiben „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung)“ vom 13.10.2010 regelt die Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung von im Inland Steuerpflichtigen in den Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen i. S. d. § 1 Absatz 3 Satz 9 und 10 AStG und für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes in diesen Fällen.

Das BMF-Schreiben „Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung“ kann somit für Bewertungsanlässe herangezogen werden, bei denen die vorgenannten steuerlichen Bewertungsanlässe einschlägig sind.

In Ziff. 2.3.2.1 geht das BMF-Schreiben „Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung“ auf Bewertungsverfahren ein. “Grundsätzlich ist im hypothetischen Fremdvergleich ein Bewertungsverfahren (kapitalwertorientiertes Verfahren, z. B. nach IDW S 1 oder IDW S 5) anzuwenden, das den jeweiligen Barwert auf der Grundlage des jeweils zu erwartenden „Reingewinns nach Steuern“ (§ 1 Absatz 4 FVerlV, Rn. 31) ermittelt.“

DIN ISO 10668 Markenbewertung

Die DIN ISO 10688 ist das Ergebnis nationaler und internationaler Normierungsarbeit. Sie ist seit Oktober 2011 in Kraft und regelt die Grundanforderungen an Methoden der monetären Markenwertmessung. Als Metastandard gibt die DIN ISO 10688 keinen verbindliche Bewertungsmethode vor. Sie fordert vielmehr, dass die verwendete Bewertungsmethode den Anforderungen des Standards DIN ISO 10688 entspricht.

Die in der DIN ISO 10668 Markenbewertung behandelten Rahmenbedingungen der Markenbewertung betreffen insbesondere

  • Zielsetzungen
  • Bewertungsgrundlagen
  • Bewertungsansätze
  • Bewertungsmethoden
  • Datenbeschaffung
  • Bewertung

Außerdem sieht die DIN ISO 10668 Markenbewertung eine Verpflichtung zur Ergebnisberichterstattung der Bewertung und deren Dokumentation vor.

IDW S 5 Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte

Der IDW Standard Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte (IDW S5) wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) herausgegeben. Der IDW S 5 ist von Wirtschaftsprüfern bei Bewertungen zu beachten. Er kann daneben aber auch allgemein zur (Unterstützung) einer individuellen Markenbewertung herangezogen werden.

Der IDW S5 enthält u.a. Beispiele für marketingbezogene immaterielle Vermögenswerte. Dabei handelt es sich um Werte, die primär zu Bewerbung oder Unterstützung des Verkaufs von Produkten oder Dienstleistungen eingesetzt werden. Hierzu gehören u.a. Kennzeichen wie Worte Namen oder Symbole, Einzel- Dach- oder Unternehmensmarken, eingetragene Marken oder Internetdomains soweit sie eine Kennzeichnungsfunktion ausüben.

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