Unter bestimmten Voraussetzungen haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuerzahlungen seiner Arbeitnehmer. Damit kann das Finanzamt beim Arbeitgeber für diesen fremde Steuerschulden, nämlich solche des Arbeitnehmers geltend machen. Hierzu erlässt das Finanzamt einen Haftungsbescheid, in dem die jeweiligen Einzelheiten geregelt sind.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860