Zahlungen aus Markenverträgen unterliegen der Besteuerung. Neben Einkommen- / Körperschaftssteuer fallen u.a. Umsatz- und Gewerbesteuer an. Bei Steuersätzen bis zu 45% wird die hohe Bedeutung steuerlicher Regelungen in den Markenverträgen deutlich. Fehler können bei dem betroffenen Vertragspartner zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, welche regelmäßig die Marge zumindest spürbar verringern, ggf. auch zu Verlusten führen können.