Wirtschaftsverträge regeln Beziehungen zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Gegenstand von Wirtschaftsverträgen können unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen sein. Der Produktbegriff ist dabei weit zu verstehen. Neben physischen Produkten sind oftmals auch Immaterialgüter (z.B. Marken oder Patente) Gegenstand von Wirtschaftsverträgen.
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