Den Steuerpflichtigen treffen im deutschen Steuerrecht umfangreiche Mitwirkungspflichten. Die sorgfältige Beachtung der Mitwirkungspflichten trägt regelmäßig dazu bei, dass ein Steuerstreit entweder überhaupt nicht entsteht zu lassen, oder erhöht zumindest die Chancen für den Steuerpflichtigen erheblich, einen Steuerstreit erfolgreich zu führen und diesen zu gewinnen. Die Mitwirkungspflichten sind in §§ 140 ff. Abgabenordnung (AO) geregelt.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860