Die Lizenzierung von Immaterialgütern (Marken, Petente, Know-how etc.) ermöglicht deren temporäre, i.d.R. entgeltliche Nutzung. Bei der Ermittlung der Lizenzgebühren sind umfangreiche Einflussfakturen zu berücksichtigen. Abhängig vom individuellen Lizenzierungsanlass wird die konkrete Bestimmung der Lizenzzahlungen im jeweiligen Einzelfall festgelegt.
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