Haftung Arbeitgeber für Lohnsteuer, § 42d EStG

Haftung Arbeitgeber LohnsteuerUnter bestimmten Voraussetzungen haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuerzahlungen seiner Arbeitnehmer. Damit kann das Finanzamt beim Arbeitgeber für diesen fremde Steuerschulden, nämlich solche des Arbeitnehmers geltend machen. Hierzu erlässt das Finanzamt einen Haftungsbescheid, in dem die jeweiligen Einzelheiten geregelt sind.

Die Voraussetzungen einer Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuerzahlungen sind in § 42d EStG geregelt: 

"(1) Der Arbeitgeber haftet

  1. für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat,
  2. für die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat,
  3. für die Einkommensteuer (Lohnsteuer), die auf Grund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird,
  4. für die Lohnsteuer, die in den Fällen des § 38 Absatz 3a der Dritte zu übernehmen hat. [...]"

Vor allem nicht einbehaltene / nicht abgeführte Lohnsteuern sind ein häufiger Haftungstatbestand. Werden beispielsweise unberechtigt steuerfreie Prämien, Boni, Zuschüsse etc. ausgezahlt, so haftet der Arbeitgeber für die jeweiligen Steuern.

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