Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Absatzbezogene Marktverhaltensregelungen

Marktverhaltensregelung absatztbezogenAbsatzbezogene Marktverhaltensregelungen sind eine von mehreren Kategorien einer Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG. Ausgangspunkt sind der Absatz bzw. die Vermarktung von Produkten. Regelungsbereiche absatzbezogener Marktverhaltensregelungen betreffen insbesondere Geschäftszeiten, Preise (einschließlich Regelungen über Mindespreise und Höchstpreise), Preisangaben und den Vertrieb und die Zulassung. Absatzbezogene Marktverhaltensregelungen lassen sich - ebenso wie andere Marktverhaltensregelungen - nicht immer trennscharf abgrenzen. Insbesondere zu produktbezogenen Marktverhaltensregelungen bestehen verschiedene Überschneidungen.

Preisangaben im Fernabsatz, § 6 PAngV

Im Fernabsatz sind gem. § 6 PAngV weitere Angaben zu machen. Fernabsatzverträge sind im BGB definiert und betreffen insbesondere den E-Commerce bzw. das Online-Shopping.

Impressum und UWG

Es existieren verschiedene Regelwerke, welche Impressumspflichten benennen. Diese unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich, bennenen allerdings vielfach sich überschneidende Pflichten zur Angebe bestimmter unternehmensbezogener Informationen. Wichtige Regelwerke sind das Telemediengesetz (TMG), der Medienstaatsvertrag (MStV) und die einzelnen Landespressegesetze. Bei der Impressumspflicht handelt es sich um eine (geschäftsbezogene) Marktverhaltensregelungen. Verstöße gegen die Pflicht ein richtiges und vollständiges Impressum entsprechend den Vorgaben der genannten Normen anzugeben können gem. § 3a UWG als Rechtsbruch unlauter und unzulässig sein.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und UWG

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in den §§ 305 ff. BGB geregelt. Diesen Regelungen kommt auch eine wettbewerbsrechtliche Bedeutung zu. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des AGB-Rechts kommt regelmäßig auch ein Rechtsbruch nach § 3a UWG in Betracht, da es sich bei AGB-Normen meist um Marktverhaltensregelungen handelt. Dies führt (auch) zu einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen AGB-Klausel.

Fernabsatzverträge und UWG

Bei Internetbestellungen handelt es sich ebenso wie etwa bei Telefonbestellungen oder Bestellungen aus einem Versandhandelskatalog mittels Bestellkarte um Fernabsatzverträge. Diese sind in den §§ 312b ff. BGB geregelt. Bei Fernabsatzverträgen müssen bestimmte Besonderheiten wie z.B. Belehrungspflichten beachtet werden. Ein Verstoß gegen das Fernabsatzrecht kann wettbewerbswidrig sein (insbes. gem. § 3a UWG) und zu Abmahnungen führen. Die wichtigsten Regelungen werden nachfolgend dargestellt.

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