Verpflichtungsklage Finanzgericht

Die Verpflichtungsklage ist eine Klageart vor dem Finanzgericht. Mit der Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1 Fall 2 FGO wird die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts begehrt. Es wird insoweit danach unterschieden, ob die Behörde tätig wurde oder bisher untätig blieb. 

Klageanträge zur erneuten Bescheidung (i.S.d. Klägers) nach vorheriger Ablehnung des Verwaltungsaktes können etwa wie nachfolgend dargestellt lauten.

Bezogen auf die Verpflichtung Erlass von Steuern:

… und werden beantragen:
1. Den Beklagten unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom [Datum]
und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom [Datum] zu verpflichten,
dem Kläger die [Steuerart] für [Jahr] in Höhe von [Betrag] EUR zu erlassen,
hilfsweise,
den Beklagten unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom [Datum]
und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom [Datum] zu verpflichten,
den Erlassantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung
des Gerichts neu zu bescheiden.

Bezogen auf einen Änderungsbescheid:

… und werden beantragen:
1. Den Beklagten unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom [Datum des Bescheids]
und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom [Datum] zu verpflichten,
den Bescheid für [Jahr] über [Steuerart] vom [Datum des Bescheids] zu ändern und
die [Steuerart] auf [Betrag] EUR herabzusetzen.

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