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Wortmarken

Die Wortmarke ist eine besondere Markenform, die aus einem oder mehrerern Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Teilweise wird auch die Zahlenmarke der Wortmarke zugeordnet. Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen. Der anschließende Markenschutz erstreckt sich auf alle Darstellungsformen und Schriftarten.

Beispiele für Wortmarken

WortmarkeEine denkbare, häufig anzutreffende Form der Wortmarke sind Wörter, einschließlich Personennamen.

Beispiel: Lufthansa, Mercedes, Hugo Boss, Calvin Klein

Auch einzelne Buchstaben können als Marke geschützt sein. Diese müssen nicht als Wort aussprechbar sein, sondern können auch ohne diese Eigenschaft als Unterscheidungsmittel dienen.

Beispiele: BMW, VW, DB, MAC

Bei der Wortmarke ist die genaue Zeichenfolge, also das Wort selbst, geschützt. Dies gilt unabhängig von der Groß- oder Kleinschreibung. Auch auf verwendete Schriftarten, Schriftgrößen, etc. kommt es nicht an.

Anwalt für Markenrecht

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Juli 2012 um 07:08 Uhr  

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