Die Wort-/Bildmarke ist eine spezielle Markenform. Bei der Wort- / Bildmarke werden Elemente aus Wort und Bild kombiniert. Sie ist damit eine Mischform der Wortmarke und der Bildmarke. Neben dem Wortbestandteil ist ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV.
Beispiele für Wort- / Bildmarken
Beispiel: Beim Schokoriegel "Lion" sind zum einen der Name LION selbst, zum anderen auch der aufmerksamkeitsstarke Löwe, sowie die Schriftart und Farbe geschützt.
Anwalt für Markenrecht
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Wort-Bild-Marken



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