Lizenzverträge regeln die Nutzung von (Immaterialgüter-) Rechten. Allgemein versteht man unter einer Lizenz die Befugnis, das Immaterialgut eines anderen zu benutzen. Als Immaterialgüter kommen insbesondere Marken, Urheberrecht oder Patente Dritter in Betracht. Nachdem es nur sehr wenige gesetzliche Regelungen gibt, werden Lizenzen üblicherweise in individuellen Verträgen, den Lizenzverträgen, geregelt. Hauptpflicht des Lizenzgebers ist es dabei, dem Lizenznehmer die Verwertung des konkreten Rechts zu ermöglichen. Der Lizenznehmers ist dafür zur Zahlung des vereinbarten Lizenzentgelts verpflichtet. Beim Lizenzvertrag sind unterschiedliche Gestaltungsmodelle möglich und üblich. Als Lizenzarten lassen sich dabei die einfache und die ausschließliche Lizenz unterscheiden.
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