Der Kaufvertrag ist eines der häufigsten Rechtsgeschäfte und hat demzufolge erhebliche Auswirkungen auf unser alltägliches Leben. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache dazu verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Darüber hinaus hat er dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Hingegen ist der Käufer dazu verpflichtet dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen und ihm das vereinbarte Entgeld zu bezahlen (vgl. § 433 BGB).




Bei Unsicherheiten zu bestehenden Verträgen helfen wir Ihnen ebenso wie bei der Konzeption neuer Verträge. Einen ersten Überblick über den individuellen vertraglichen Regelungsbedarf und die rechtlichen Möglichkeiten bieten wir im Rahmen unserer vertragsrechtlichen Beratung zum Festpreis an. Ihre speziellen Fragen zum Vertragsrecht beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.