Das Allgemeine Vertragsrecht ist in den §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Verträgen. Dort finden sich Regeln darüber, wie Verträge zustande kommen, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten sind, wann Verträge erlöschen und unter welchen Voraussetzungen Verträge durchsetzbar sind. Das Vertragsrecht ist vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt. Dieser gilt allerdings nicht ausnahmslos. Der Gesetzgeber hat verschiedene zwingende Regeln vorgegeben, von denen auch durch einen individuellen Vertrag nicht abgewichen werden kann. Soweit ein Vertrag beendet werden soll, kommen vor allem die Kündigung des Vertrages, der Rücktritt vom Vertrag und der Widerruf einer Vertragserklärung in Betracht.
Vertragsrechtliche Voraussetzungen
Damit Ansprüche aus einem Vertrag hergeleitet werden können muss der Vertrag
sein. Hinter jedem der vorgenannten Punkte können sich praktische Probleme ergeben. So sind etwa beim Zustandekommen des Vertrages immer wieder Probleme des Zugangs von Willenserklärungen festzustellen oder Fragen der Wirksamkeit (z.B. sittenwidriger Vertragsinhalt) zu klären.Kündigung des Vertrags
Die häufigste Form, einen Vertrag zu beenden stellt wohl die Kündigung des Vertrages dar. Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der der Kündigende das Vertragsende herbeiführen kann. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Neben gesetzlichen Voraussetzungen sind vor allem die individuellen vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen (z.B. die Vereinbarung einer bestimmten Kündigungsfrist).
Weitere Einzelheiten zur Kündigung...
Rücktritt vom Vertrag
Auch der Rücktritt vom Vertrag beendet die vertraglichen Beziehungen. Anders als bei der Kündigung wirkt der Rücktritt auf den Vertragbeginn zurück. Es wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt. Dies bedeutet, dass sich die Vertragsparteien die gegenseitig erhaltenen Leistungen (z.B. Kaufsache und Kaufpreis) zurückgeben müssen. Eventuell ist auch ein Wertersatz zu leisten. Ziel des Rücktritts ist es, beide Parteien so zu stellen, als sei nie ein Vertrag geschlossen worden.
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Widerruf einer Vertragserklärung
Mit dem Widerruf der Vertragserklärung wird rückwirkend ein Erfordernis für den Vertragsschluss beseitigt. Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) vorliegen. Soweit eine Vertragspartei ein Widerrufsrecht hat und dieses ausübt, ist es ihr möglich, eine dieser Willenserklärungen zu beseitigen. Damit kann kein Vertrag zustande kommen.
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