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Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen

urheberrechtsverletzungEine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein oder mehrere ausschließliche Rechte des Urhebers beeinträchtigt werden ohne dass dies durch die Schrankensystematik des Urheberrechtsgesetzes gerechtfertigt wäre.  Soweit ein Urheberrecht verletzt ist, kann der Betroffene vom Verletzer unter anderem Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz verlangen. Vor der gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche sollte der Rechteinhaber den Verletzer abmahnen.

Prüfung der Urheberrechtsverletzung

Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen sind dreistufig zu prüfen:

  1. Zunächst ist zu ermitteln, ob ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder ein Leistungsschutzrecht vorliegt. 
  2. Sodann muss das bestehende Urheberrecht verletzt sein. Eine Verletzung des Urheberrechts liegt vor, wenn eine Handlung vorgenommen wird, die sich gegen die absoluten Rechte des Urhebers  richtet. In Frage kommen  hauptsächlich Verstöße gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht und gegen die Verwertungsrechte. 
  3. Die Verletzung muss ferner widerrechtlich erfolgen. Widerrechtlich ist eine Verletzungshandlung, die nicht von den Schranken des Urheberrechts gedeckt ist.

Einzelne Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen

Bei Urheberrechtsverletzungen können die folgenden Ansprüche geltend gemacht werden:

Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen

abmahnung_urheberrechtGem. § 97a UrhG soll der Verletzte den Verletzer "vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden".

Weitere Einzelheiten zur Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen...

Anwalt bei Urheberrechtsverletzungen

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Juli 2012 um 11:14 Uhr  

Anwaltliche Beratung im Urheberrecht

Anwalt Urheberrecht

Typische Fragen des Urhebers sind etwa die Schutzentstehung, welchen Inhalt das Urheberrecht hat und wie man sich gegen Urheberrechtsverletzungen verteidigen kann. Die Nutzer von Urheberrechten interessieren sich unter anderem dafür, wie Nutzungsrechte / Lizenzrechte erworben werden, was diese Nutzungsrechte kosten, welchen Inhalt sie haben und wie lange Nutzungsrechte "gelten". Diese und weitere urheberrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt indivduell am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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