böhm anwaltskanzlei.

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Verlagsrechtlesen

Einführung in das Verlagsrecht

Die Entstehung eines Buches setzt das Zusammenwirken von Autor und Verleger voraus.[1] Das Verlagsrecht regel die Rechtsbeziehung dieser beiden zueinander.

Das Verlagsrecht stellt gleichzeitig einen Teil des Urhebervertragsrechts und ein urheberrechtliches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 1 S. 1 UrhG dar. Mithin ist das Verlagsrecht eng mit dem Urheberrecht verbunden und teilt mit diesem einen gemeinsamen Zweck, namentlich Schutz der Befugnis zur ausschließlichen Vervielfältigung und Verbreitung eines in bestimmte Form gebrauchten Geisteswerkes.

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Verlagsrechtliche Definitionen

Das Verlagsrecht und insbesondere das Verlagsgesetz arbeiten mit verschiedenen Definitionen, deren Bedeutung sich nicht allein aus deren Wortlaut erschließen lässt. Zur Erleichtertung des Verständnisses der verlagsrechtlichen Beiträge werden daher nachfolgend die wichtigsten Begriffe des Verlagsrechts definiert.

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