Die Entstehung eines Buches setzt das Zusammenwirken von Autor und Verleger voraus.[1] Das Verlagsrecht regel die Rechtsbeziehung dieser beiden zueinander.
Das Verlagsrecht stellt gleichzeitig einen Teil des Urhebervertragsrechts und ein urheberrechtliches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 1 S. 1 UrhG dar. Mithin ist das Verlagsrecht eng mit dem Urheberrecht verbunden und teilt mit diesem einen gemeinsamen Zweck, namentlich Schutz der Befugnis zur ausschließlichen Vervielfältigung und Verbreitung eines in bestimmte Form gebrauchten Geisteswerkes.
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