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Start Urheber- und Medienrecht Urheberrecht Übertragung der Nutzungsrechte
Urheberrechtlesen

Rechteübertragung im Urheberrecht (Übersicht)

Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken können übertragen werden. Dabei ist das eigentliche Urheberrecht von den Nutzungsrechten zu unterscheiden. Das Urheberrecht als solches ist grundsätzlich nicht übertragbar. Ein lebender Urheber kann lediglich Nutzungsrechte übertragen.

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Nutzungsrechte und deren Übertragung

Nutzungsrechte bieten dem Urheber die Möglichkeit, sein Werk zu verwerten. Dies geschieht dadurch, dass der Urheber Dritte in einem bestimmtem Umfang an seinem Werk bzw. dessen Nutzung berechtigt. Dazu wird ein Lizenzvertrag abgeschlossen.

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Zwingendes Urhebervertragsrecht (Checkliste)

Beim Abschluss eines urheberrechtlichen Lizenzvertrages sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zwingend einzuhalten. Diese dienen insbesondere der Sicherung einer angemessenen Vergütung des Urhebers für die Nutzung des Werkes. Das zwingende Urhebervertragsrecht steht nicht zur Disposition der Vertragspartner.
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Filmvorführungen im Unterricht: eine urheberrechtliche Betrachtung

Im Schulunterricht werden immer wieder Filme gezeigt. Neben Filmen, die über Bildstellen und Medienzentren bezogen werden, werden auch Filme gezeigt, die von Lehrern oder Schülern selbst aufgenommen oder gekauft werden. Dies kann urheberrechtlich problematisch sein. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht drohen empfindliche Schadenersatzforderungen der Rechteinhaber sowie hohe Kosten der Rechtsverfolgung.

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