böhm anwaltskanzlei.

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Urheberrechtlesen

Folgerecht

Auf Werke der bildenden Künste ist das Folgerecht anwendbar. Es sichert dem Urheber eine angemessene Vergütung.

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Beteiligung des Urhebers an Verleih- und Mieteinnahmen

Veräußert der Urheber sein Werk oder dessen Vervielfältigungsstücke, kann er sich nicht mehr auf sein Verbreitungsrecht berufen und ist damit von der Weiterverbreitung (z.B. durch Weiterverkauf des Erwerbers) grundsätzlich ausgeschlossen. Bestimmte Werkarten (insbesondere Bücher, Filme, Musikwerke) werden häufig jedoch nicht weiterverkauft, sondern vom Ersterwerber vermietet oder verliehen.

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Urheberrecht im Internet

Eine Website kann aus einer Vielzahl von Elementen bestehen, die eventuell Werkcharakter haben. In der Folge wären diese Inhalte urheberrechtlich geschützt.

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