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Start Urheber- und Medienrecht

Wissenschaftliche Ausgaben, § 70 UrhG

Gegenstand des Schutzes aus § 70 UrhG ist die Ausgabe von urheberrechtlich nicht geschützten Werken oder Texten, die das Ergebnis sichtender Tätigkeit sind und einen wesentlichen Unterschied zu bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte aufweisen. § 70 ist ein Leistungsschutzrecht.  Dieses Schutzrecht steht dem Verfasser dieser Ausgaben zu und entspricht in seinen Wirkungen und Schranken den bekannten Vorschriften des Urheberrechts. Einzig die Schutzdauer ist 25 Jahre nach dem Erscheinen der Ausgabe erloschen.

 

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Anwaltliche Beratung im Verlagsrecht

Anwalt VerlagsrechtBei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch einen Verlag fallen viele verschiedene Fragen an. Wir geben eine Orientierung z.B. zu Verwertungsarten, Laufzeiten des Vertrages, Höhe des Honorars etc. Ihre speziellen verlagsrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch zum Festpreis. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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Anwaltliche Beratung im Urheberrecht

Anwalt Urheberrecht

Typische Fragen des Urhebers sind etwa, ob ein Urheberrecht entstanden ist, welchen Inhalt das Urheberrecht hat und wie man sich gegen Urheberrechtsverletzungen verteidigen kann. Die Nutzer von Urheberrechten interessieren sich unter anderem dafür, wie Nutzungsrechte / Lizenzrechte erworben werden, was diese Nutzungsrechte kosten, welchen Inhalt sie haben und wie lange Nutzungsrechte "gelten". Diese und weitere urheberrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt indivduell am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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