Gegenstand des Urheberrechtes ist das Werk. Der Urheber wird in seinen geistigen und persönlichen Verbindungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Daraus ergeben sich die beiden Bestandteile des Urheberrechts: das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Nutzungsrechte / Verwertungsrechte.
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