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Start Urheber- und Medienrecht

Journalistische Sorgfaltspflichten

Als Gegenpol zur Pressefreiheit, die dem Journalisten umfassende Privilegien einräumt, sind die journalistischen Sorgfaltspflichten zu beachten. Je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls kann dies dazu führen, dass der Journalist vor einer Veröffentlichung weiter recherchieren, oder sogar ganz von einer Veröffentlichung absehen muss.

Die folgenden journalistischen Sorgfaltspflichten sind zu beachten:

  1. Verifikation von Vermutungen
  2. Sensibler Umgang mit Namensrechten
  3. Prüfung der Quelle
  4. Güterabwägung
  5. Trennungsgebot
  6. Sonstige journalistische Sorgfaltspflichten
Die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht hat in der Praxis große Bedeutung. Soweit ein Betroffener Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend macht, kommt es häufig darauf an, ob das in Anspruch genommene Medium fahrlässig gehandelt hat. Dies ist bei einer Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht der Fall. Kann das Medium hingegen den Fahrlässigkeitsvorwurf entkräften und die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt nachweisen, können entsprechende Ansprüche ggf. abgewehrt werden.

Deshalb: Recherchen umfassend dokumentieren!


 

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