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Tatsachenbehauptung

Eine Tatsachebehauptung ist eine Äußerung mit nachprüfbarem Inhalt. Bezeichnend für eine Tatsachenbehauptung ist also, dass ihr Wahrheitsgehalt überprüft werden kann.

Beispiel: "Der Staat gibt jährlich 2 Mrd. Euro Steuergelder für die Pensionen von ehemaligen Beamten aus." Hierbei handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, da es genau geprüft werden, kann ob diese Aussage wahr oder unwahr ist.

Zu unterscheiden sind Tatsachenbehauptungen von reinen Meinungsäußerungen. Letztere sind nämlich Äußerungen, die sich einer Beurteilung der Wahrheit oder Unwahrheit völlig entziehen. Eine Meinung ist das Resultat einer geistigen Auseinandersetzung mit einem bestimmten Thema aufgrund von Tatsacheninformationen. Über Meinungen lässt sich gewiss streiten, aber man kann ihnen keinen Wahrheitsgehalt zumessen.

Beispiel: "Der Staat verschwendet jährlich 2 Mrd. Euro Steuergelder indem er sie für Beamtenpensionen ausgibt." Ob man diese Ausgaben für verschwenderisch hält oder nicht, ist eine rein persönliche Meinung. Es kann nicht bewiesen werden, ob diese Aussage wahr oder unwahr ist.